Allgemeine Erscheinung:
Der erste Eindruck eines guten Hunderichters sollte sein, daß er eine gerechte, strenge, aber auch sanfte und aufmerksame Persönlichkeit darstellt. Er besitzt eine furchtlose, aber nicht aggressive Art, Selbstsicherheit und eine vornehme Zurückhaltung, welche sich darin äußert, daß er nicht sofort im Ring wahllos neue Freundschaften eingeht, sonders erst später oder erst im Hotel bei einem gemütlichen Essen. Ein Richter sollte eine gewisse Vornehmheit ausstrahlen, schwer zu definieren, aber immer erkennbar nach Beendigung des offiziellen Richtens. Das Geschlecht ist unerheblich. Körperliche Fitness ist wünschenswert, aber nicht unbedingt erforderlich, da das süße Leben dieses Spezies sehr stark verweichlicht hat.
Kleidung:
Die Kleidung sollte den klimatischen Verhältnissen angepaßt sein; Unterwäsche der Jahreszeit entsprechen. Aber niemals darf ein Richter unangenehmen Körpergeruch verbreiten.
Figur:
Die wünschenswerte Figur einer Richterin sollte den Proportionen der zu richtenden Rasse entsprechen. Die Figur eines männlichen Richters ist von geringerer Bedeutung, aber eine stattliche Erscheinung ist generell bevorzugt.
Hautfarbe:
Alle Farbvarianten sind zugelassen. Persönlich habe ich zwar noch nie einen blauen Richter erlebt, aber es gibt immer ein erstes Mal.
Größe:
Ein Richter sollte weder zu groß noch zu klein sein. Als allgemeine Faustregel kann gelten: muß ein Richter sich hinknien, um einen Hund zu beurteilen, so ist er zu groß; muß ein Richter hochspringen, um die Hoden zu fühlen, so ist er zu klein. Gemessen werden sollte vom Haaransatz (Haare teilen oder runterdrücken), so daß die tatsächliche Größe festgestellt werden kann.
Gewicht:
Das Durchschnittsgewicht eines Richters sollte zwischen 50 und 150 kg liegen, je nach Geschlecht, jedoch muß immer eine Harmonie zur Körpergröße bestehen.
Gangwerk:
Richter mit der Tendenz, auf dem Boden zu kriechen, sollten in der Beurteilung herabgesetzt werden. Auch das Nichthochheben (Schlürfen) der Beine führt zur Abwertung. Bei der Vorwärtsbewegung ist ein Fuß vor den anderen zu setzen. Hüpfen oder ein wiegender Schritt sind zulässig und manchmal auch eine effektvolle Selbstdarstellung.
Präsentation:
Während des Richtens sollte der Richter im Zentrum des Ringes stehen, die Beine leicht gespreizt, Arme vor der Brust gekreuzt, das Kinn leicht auf die Brust gesenkt mit einem leicht aus den Augenwinkeln schielendem Blick. Hat der Richter diese Haltung eingenommen und die Hunde das "Im Kreis laufen" begonnen, muß der Sonderleiter unbedingt die Runden zählen. Bei mehr als 20 Runden oder einem vorherigen Zusammenbruch eines Vorführers ist der Richter unauffällig durch leichte Stöße in die Rippen darauf aufmerksam zu machen. Ältere und erfahrene Richter kennen Dutzende dieser Haltungspositionen und sind schon öfters dabei eingenickt.
Geringe Fehler
Stummheit:
Ein Richter sollte in einer gut hörbaren Lautstärke sprechen. Der Wortschatz ist ausreichend, wenn er die Wörter "Laufen", "Noch eine Runde" oder "Halt" und die Zahlen 1 bis 4 beherrscht.
Schwerhörigkeit:
Schwerhörigkeit ist nicht als Fehler zu bewerten. Tatsächlich sollte es sogar als Vorzug angesehen werden, wenn der Richter die ungezogenen Kommentare vom Rand des Ringes oder die ins Ohr geflüsterten Hinweise der Vorführenden über die Qualitäten ihrer Hunde nicht hört.
Blindheit:
Es ist von Vorteil, wenn ein Richter den vollen Gebrauch beider Augen hat. Es gibt jedoch auch bekannte Personen mit extrem stark eingeschränktem Sehvermögen, was einer erfolgreichen Richterkarriere nicht im Wege steht. Vielleicht sollte man das Sehvermögen vom Standard ausschließen, um endlose Diskussionen nach dem Richten zu vermeiden.
Disqualifizierende Fehler:
Richter, welche im Ring toben, brüllen oder hysterische Lachanfälle bekommen, wenn ein Vorführer mit einer erbarmungswürdigen Kreatur den Ring betritt, sind sofort zu disqualifizieren. Auch sind Richter auszuschließen, die den reibungslosen Ablauf unterbrechen, während ein Vorführender einen Scheck für ihn ausstellt, um ihn sofort und nicht erst nach Beendigung des Richtens in Empfang zu nehmen. Ein Richter, welcher einen Vorführenden beleidigt oder körperlich angreift ist nach dreimaliger schriftlicher Verwarnung auszuschließen. Wie in Gehorsamswettbewerben ist ein Richter sofort des Ringes zu verweisen, wenn er öffentlich uriniert oder Kot absetzt. Diese Vorschrift trifft im übrigen auch auf den Sonderleiter und Ringpersonal zu. (Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.
( Verfasser unbekannt )