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Zulassungsbestimmungen :


Prüfungstage sind zulässig Samstag, Sonntag und Feiertag

Terminschutz für Prüfungen muss rechtzeitig beim Ausbildungsobmann und der HSAG – Geschäftsstelle beantragt und genehmigt werden.

Ein Hundeführer darf an einem Prüfungstag nicht mehr als 2 Hunde vorführen und kann nur an einer Veranstaltung pro Tag teilnehmen.

Leistungsbeurteiler der HSAG dürfen am Tag der Hundeführerscheinprüfung nicht mehr als max.16 Hunde beurteilen.

Eine Meldezahl von mindestens 6 Hunden pro geschützten Prüfungstag ist aus organisatorischen Gründen zwingend erforderlich.

Wenn eine Hundeschule der HSAG zum geplanten Prüfungstermin weniger als vier Hunde zur Überprüfung hat, so können diese Hunde bei einer anderen Hundeschule der HSAG den Hundeführerschein absolvieren.

Es steht jedem Hundeführer frei, eine abgelegte Prüfung ohne Einhaltung einer bestimmtem Frist zu wiederholen ; jedoch nicht innerhalb der gleichen Prüfung. Es dürfen nur gesund erscheinende Hunde zur Prüfung geführt werden.

Jeder Hundeführer muss am Prüfungstag für seinen vorführenden Hund einen gültigen Impfpass und eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen.

Jeder Hundehalter, egal aus welchem Verein oder Privathundehalter darf sich mit seinem Hund egal welcher Rasse und Größe bei den HSAG- Hundeschulen zur Prüfung ordnungsgemäß anmelden.

Das Mindestzulassungsalter des Hundes darf jedoch 12 Monate nicht unterschreiten.

Heiße Hündinnen dürfen an allen Veranstaltungen teilnehmen. Sie müssen in der Startfolge an das Ende der Prüfung gesetzt werden. Bei mehreren heißen Hündinnen ist durch Auslosung für Chancengleichheit zu sorgen.


Das Startgeld „Prüfungsgebühr“ ist spätestens am Tage der Prüfung zu entrichten.

Die Prüfungsgebühr beträgt 30,- € pro Hund. Diese ist für jeden ordnungsgemäß gemeldeten Hund zu zahlen, auch wenn dieser, egal aus welchen Gründen am Prüfungstag nicht erscheinen kann.

Da die Hundeführerscheinprüfung in zwei Abteilungen - Gehorsam auf dem Ausbildungsplatz und im öffentlichen Straßenverkehr geprüft wird, muss jeder Hundeführer auch wenn dieser im Teil 1 der Gesamtprüfung durchgefallen ist, den zweiten Teil der Prüfung absolvieren.

Ausgenommen, wenn der Leistungsbeurteiler/ Leistungsrichter diesen Hund wegen starker Wesensmängel oder beißwütigem Verhalten gegenüber Tieren und Menschen von der Prüfung ausgeschlossen wird.


Teil 1 der Prüfung auf dem Ausbildungsplatz


Unbefangenheitsprüfung:


Vor der Zulassung zu einer Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen.

 

Hierzu haben sich die Hundeführer mit ihrem Hund ordnungsgemäß beim LR anzumelden

Eine ordentliche Anmeldung ist mit links bei Fuß ruhig sitzendem Hund durchzuführen.

Der HF meldet sich zum Beispiel wie folgt : „Hundeführer .............. meldet sich mit seinem Schäferhund „Torro“ zur Unterordnung“ .

Hierbei hat der Prüfer die Identität des Hundes durch Überprüfung der Tätowiernummer oder Chip- Nr. zu kontrollieren.

Bei nicht tätowierten und noch nicht gechipten Hunden sind besondere Merkmale wie: Fell und Farbe oder besondere Kennzeichen einzutragen.

Die Beurteilung der Unbefangenheitsprüfung erfolgt auch während der gesamten Prüfung.

Hunde, welche die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind von der weiteren Prüfung auszuschließen.

Zeigt ein Hund , auch wenn er die Unbefangenheitsprobe vor der Prüfung bestanden hat, im Laufe der Prüfung Wesensmängel, kann der Prüfer diesen von der weiteren Prüfung ausschließen.

Es hat dann ein Eintrag in die Prüfungsakte zufolge: Unbefangenheitsprobe mit Begründung nicht bestanden.


Prüfungsablauf mit Belastungen und Prüfung auf Sozialverträglichkeit:


Die HSAG hat diese Hundeführerschein – Prüfungsordnung speziell als kombinierte Prüfung - Gehorsamsübungen, Belastungsübungen und Wesenstest, sowie Überprüfung auf Sozialverträglichkeit , für die gültige Landeshundeverordnung entwickelt. Anders als bei einer gewöhnlichen Begleithundeprüfung soll durch diese spezielle Prüfungsordnung das Verhalten des Hundeführers, wie auch des Hundes verantwortungsvoll geprüft werden.


Diese Prüfungsordnung wurde am 30. Juni 2002 nach praktischer Ausführung und Beschluss vom Vorstand der HSAG erstellt und für vorläufig 2 Jahre genehmigt.


Prüfungsblatt für Beurteiler:


Die HSAG hat eigens für die Beurteilung des Hundeführerscheines einen Prüfbogen entwickelt.

Nach diesen Vorgaben ist jeder Beurteiler/ Leistungsrichter angehalten zu verfahren.



Punktzahlen und Bewertung:


Gehorsamsprüfung auf dem Ausbildungsplatz ; Gesamtpunktzahl 100 Punkte


Von den gesamt zu vergebenen Punkten muss am Ende der Beurteilung der HF mit

seinem Hund mindestens 70 von 100 Punkten erreichen um auf dem Ausbildungsplatz bestehen zu können.


Leinenführigkeit 15 Punkte


Nach der Anmeldung beim LR und der Unbefangenheitsprobe begibt sich der HF, auf

Anweisung des LR mit seinem angeleinten Hund zum Ausgangspunkt der Grundstellung.

Der Hund muss hierzu ordnungsgemäß und gerade links neben dem HF bei Fuß sitzen.

Auf Anweisung des LR beginnt der HF mit seinem Hund die Leinenführigkeit wie folgt;

an loser, durchhängender Leine, in der linken Hand haltend geht der HF mit dem Hörzeichen

Fuß“ im Normalschritt an. Nach ca. 50 Schritt im Normalschritt ist eine Rechtskehrtwendung

durchzuführen und es geht dann noch ca. 10 Schritt in Normalschritt weiter.

Hiernach folgt sofort auf das einmalige Hörzeichen „Fuß“ die Laufschrittübung ebenfalls ca.

10 Schritt . Nach diesem Laufschritt ist dann die Gangart in Verbindung mit dem Hörzeichen „Fuuuß“ der Langsamschritt analog ca.10 Schritt zu zeigen . Hiernach wird wieder mit dem

Hörzeichen „Fuß“ in den Normalschritt gewechselt . Nun sind noch im Normalschritt im rechten und linken Winkel mindestens je zwei rechte und linke Richtungswechsel und eine

Kehrtwendung zu zeigen .Die Gesamtlänge hierzu muss mindestens 25 bis 30 Schritt betragen. Nach dieser Kehrtwendung ist auf dem Rückschenkel in der Mitte dieses Schenkel das Halten ohne Hörzeichen links neben dem HF zu zeigen. Erst auf Anweisung des LR begibt sich der HF mit seinem Hund in normaler Gangart zum Ausgangspunkt der neuen Grundstellung für die nächste Übung.

Achtung: Während der gesamten Leinenführigkeit muss der Hund an loser durchhängender Leine dem HF freudig und der Gangart entsprechend folgen. Ein Vorprellen, Nachhängen oder weit ab vom HF laufen ist fehlerhaft und hat Punktabzug zu Folge.


Leinenführigkeit in einer Menschengruppe 10 Punkte:


Auf Anweisung des LR begibt sich der HF nach einmaligen Hörzeichen „Fuß“ mit seinem freudig folgenden Hund in eine Menschengruppe von mindestens 4 bis 10 Personen.

In dieser Menschgruppe sind mindestens je eine Rechts- und Linkswende zu zeigen. Hierbei ist darauf zu achten, dass diese Übung im unveränderten Normalschritt durchgeführt wird. Wir empfehlen zur korrekten Durchführung dieser Übung eine 8 zu laufen um dem LR eine optimale Beurteilung zu gewähren. Auch hierbei ist darauf zu achten das der Hund seinem HF freudig an der linken Seite angeleint folgt.


Sitz aus der Bewegung und alleine lassen in der Menschengruppe 15Punkte:


Nach den Wendungen in der Menschengruppe geht der HF auf Anweisung des LR mit seinem angeleinten Hund direkt in die Menschengruppe um hier das Halten in der Gruppe und die

Sitzübung zu zeigen. Bei einmaligem Hörzeichen „Sitz“ hat sich der Hund schnell links neben dem HF zu setzen. Sitzt der Hund ordentlich, so muss der HF nach einmaligen Hörzeichen

Bleib“ seinen ruhig sitzenden Hund aus der Gruppe herausgehend verlassen. Der HF entfernt

sich hierzu etwa 15 Schritt von seinem Hund. Der allein sitzend verbleibende Hund in der Menschengruppe wird jetzt mit außergewöhnlichen Belastungsgeräuschen ( lautes in die Hände klatschen und Blechdosengeklapper ) belastet und muss sich hierbei völlig gleichgültig und unbeeindruckt verhalten. Hiernach kehrt der HF auf Anweisung des LR zu seinem immer noch brav sitzenden Hund zurück und nimmt die neue Grundstellung ein.


Platz aus der Bewegung in der Menschengruppe 15 Punkte:


Hinweis: bei den jetzt folgenden Übungen darf der HF seinen Hund in der Freifolge führen; der Hund wird hierzu in der Grundstellung abgeleint. Die Leine ist ordnungsgemäß umzuhängen, sie darf nicht in der Hand gehalten werden. Die Freifolge ist beim Hundeführerschein nicht zwingend vorgeschrieben, wird der Hund jedoch abgeleint, hat er auch entsprechend gut die Freifolge zu absolvieren.


Auf Anweisung des LR entfernt sich der HF mit seinem links folgenden Hund, ca. 30 Schritt aus der Menschengruppe und nimmt nach einer Kehrtwendung eine neue Grundstellung ein.

Auf diesem Weg zur Grundstellung wird der angeleint bei Fuß gehende Hund noch mit einer Extra-Belastung konfrontiert (ballspielende Kinder), der Hund darf sich nicht auffällig verhalten. Der Hund hat völlig gleichgültig links bei Fuß seinem HF unbeeindruckt zu folgen.

Wieder auf Anweisung des LR begibt sich der HF im Normalschritt mit seinem links folgenden Hund abermals in die Menschengruppe. In der Menschengruppe angekommen; hat sich der Hund auf das einmalige Hörzeichen „Platz“ schnell und aus der Bewegung heraus gerade hinzulegen.

Der HF verlässt seinen Hund ca. 15 bis 20 Schritt rausgehend aus der Gruppe und begibt sich nach der Kehrtwende in Warteposition der Grundstellung.



Platz aus dem Sitz (aus der Entfernung), Abrufen und Grundstellung 15 PKT

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Erst nach Aufforderung des LR wird der Hund vom HF wieder abgeholt und begibt sich mit seinem Hund zurück in die Ausgangsposition. Hier erfolgt das Kommando „Sitz“. Auf Anweisung des LR gibt der HF den Befehl „Bleib“ und begibt sich allein zurück in die Menschengruppe. Angekommen in der Menschengruppe wartet der HF die Anweisung des LR ab und gibt dann das Hörzeichen „Platz“. Daraufhin geht die Menschengruppe auf den Hund zu und stellt sich u-förmig hinter den Hund. Auf Anweisung des LR gibt der HF nun denn Befehl „Hier“. Der Hund kommt sofort zum HF und sitzt vor. Der HF gibt den Befehl „Fuß“ und wartet in der Grundstellung das ok des LR zur nächsten Übung ab.



Verhaltenstest ; Zahn und Gebisskontrolle auf einem Tisch 15 Punkte:

Befragung des HF über die Kenntnis der aktuellen Hundeverordung


Nach der Abrufübung begibt sich der HF mit seinem angeleinten Hund auf Anweisung des LR zur Zahn- und Gebisskontrolle. Der Hund wird hierzu auf einen dafür vorgesehenen Tisch gesetzt und der LR fordert den HF auf , die ordentliche Gebisskontrolle zu demonstrieren.

Hierbei muss sich der Hund absolut ruhig verhalten, sich anfassen lassen und darf hierbei keine Aggression oder Beißverhalten zeigen. Knurren und Warnen des Hundes haben hier mit Punktabzug geahndet zu werden.

Sollte ein Hund sich hier aggressiv gebärden und sich nicht mehr beruhigen lassen, so scheidet der Hund ebenfalls aus und ist wegen aggressiven Verhalten aus der weiteren Prüfung auszuschließen.

Auch hier erfolgt ein entsprechender Eintrag im Beurteilungsbogen des Hundes. Nur der Hund, welcher sicher und vertrauensvoll sich gegenüber seinem HF und dem LR verhält, darf diesen Teil mit 10 Punkten belohnt werden.

Zeigt sich der Hund bei der beschriebenen Übung ohne Beanstandung erfolgt eine Befragung des HF durch den LR über das Fachwissen der Hundehaltung und der Landeshundeverordnung.

Von mindestens 3 Fragen hat der HF hier zwei richtig zu beantworten, um den Beweis zu erbringen, dass er das Fachwissen über eine ordentliche Hundehaltung und Hundeverordnung hat.


Ablegen des Hundes unter Ablenkung 15 Punkte:


Während ein zweiter Hund den vorher beschriebenen Prüfungsablauf (Ablenkung) absolviert wird der andere zu prüfende Hund ordnungsgemäß auf einen vom LR eingewiesenen Ablegeplatz mit dem Hörzeichen „Platz“ abgelegt.

Hier bei hat der HF zunächst eine korrekte Grundstellung mit links bei Fuß sitzendem Hund zu zeigen, erst jetzt erhält der Hund den „Platzbefehl“ ( die Führleine bleibt bei dieser Übung am abgelegten Hund) und hat sich auf das Hörzeichen „Platz“ schnell und gerade neben dem HF hinzulegen. Liegt der Hund ordnungsgemäß im Platz, entfernt sich der HF ca.30 Schritt von seinem Hund und begibt sich mit dem Rücken zum Hund in Warteposition. Der abgelegte Hund muss solange ruhig und alleine liegen bleiben, bis der zweite Hund seine gesamte Gehorsamsübung vollendet hat. Sollte der Hund vor dem „Platz aus der Bewegung, des vorführenden anderen Hundes seinen Platz verlassen, so ist diese Übung mit 0 Punkten zu bewerten. Danach kann noch eine Teilbewertung erfolgen .


Nach den gesamten Gehorsamsübungen haben sich beide HF ordnungsgemäß beim LR abzumelden und es erfolgt die Beurteilung der Hunde und der Hundeführer.


Die ordentliche Abmeldung wird mit links, ruhig sitzenden Hund durchgeführt und lautet wie folgt : „Unterordnung beendet“ .



Teil 2 der Prüfung in der Öffentlichkeit und im Straßenverkehr


Prüfungsablauf:


  1. Führigkeit und Verhalten im Straßenverkehr


Auf RA begeht der HF mit seinem angeleinten Hund einen Straßenabschnitt auf einem Gehweg.

Der LR folgt dem HF in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des HF an loser hängender Leine – mit der Schulter in Kniehöhe des HF bleibend – ruhig und willig folgen.

Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber soll sich der Hund gleichgültig verhalten.

Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden Passanten (Auftragsperson) geschnitten.

Kurze Zeit später überholt den HF einen dicht von hinten vorbeifahrender Radfahrer (Auftragsperson) auf dem Radweg oder der Fahrbahn. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich der Hund zwischen HF und vorbeifahrenden Radfahrer befindet. Im Vorbeifahren wird ein Klingelzeichen gegeben. Danach macht der HF kehrt, geht auf den LR zu, bleibt bei diesem stehen, begrüßt diesen mit Handschlag und unterhält sich mit dem LR .

Der Hund darf hierbei ungezwungen stehen, liegen oder sitzen, hat sich aber ruhig zu verhalten.


  1. Verhalten des Hundes unter erschwerten Verkehrsverhältnissen


Auf RA bewegt sich der HF mit seinem Hund inmitten stärkeren Passantenverkehr.

Der HF hat zwischendurch zweimal zu halten. Beim erstenmal hat sich der Hund auf Hörz. zu setzen, beim zweitenmal erhält der Hund das Hörzeichen „Platz“, worauf er sich schnell hinzulegen hat. Innerhalb dieser Übung ist ein kurzes Verweilen an einer Stelle mit außergewöhnlichen Geräuschen einzuflechten (vorrüberfahrende Züge an einer Bahnstrecke, Durchschreiten einer Unter- oder Überführung bei Zugfahrten, Straßenbahn usw. ) Der Hund soll auch bei starken Passantenverkehr und bei außergewöhnlichen Geräuschen seinen HF aufmerksam, willig und unbeeindruckt folgen. ( geeignete Örtlichkeiten für diese Übung: Belebte Plätze, Bahnhofshallen, Omnibusbahnhöfe usw.)


  1. Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint alleingelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren


Auf RA begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig belebten Straße.

Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und befestigt die Führleine an einen Zaun, Mauerring oder dergleichen.

Der HF begibt sich danach für zwei Minuten außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf hierbei stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem anderen angeleinten Hund in seitlicher Entfernung von etwa fünf Schritt am Prüfungshund vorbei.

Der alleingelassene Hund soll sich während der Abwesenheit des HF ruhig verhalten.

Den vorbeiführenden Hund (keine Raufer einsetzen) soll er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren lassen.

Zeigt der alleingelassene Hund hier aggressives Verhalten so kann er diesen Prüfungsteil nicht bestehen und erhält auch keine bestandene Bewertung.


Anmerkung:


Es bleibt dem Prüfer/ LR überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge nur je eine Übung absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.



Am Ende der gesamten Hundeführerscheinprüfung das Werturteil


Hier heißt es : Bestanden oder nicht bestanden.


Die HSAG – Hundeschulen vergeben an die bestandenen HF mit Hund eine Beurkundung des Hundeführerschein und einen HSAG – Hundeführerscheinpass mit Lichtbild von HF und Hund

unterzeichnet vom LR und Prüfungsleiter ( der Hundeführerscheinpass wird vom Hundeschulen

Betreiber selbst unterzeichnet). Der Hundeführerschein ist ein geschützter Pass der HSAG und darf nur von HSAG organisierten Hundeschulen herausgegeben werden.













Verfasser und Herausgeber : Der Vorstand der HSAG – Hamburg/ Schleswig-Holstein

Nachdruck und Vervielfältigung nur den angeschlossenen und organisierten HSAG-Hundeschulen gestattet.


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